Profil
Stuck

Bestimmtheitsgebot bei Vertragsstrafe – Vereinbarung (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)

Begeht ein Lizenzspieler ein Foul (Beinstellen und anschließendes Nachtreten), welches mit „rot“ geahndet wird, sowie mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen, so ist dadurch eine Vertragsstrafe mangels klarer Bestimmtheit dann nicht verwirkt, wenn diese lediglich für „Verstöße gegen Vertragspflichten“ vereinbart ist.

Auf Grund dieses Vorfalles verhängte der Beklagte gegenüber dem Kläger eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes in Höhe von 13.000,- €. Mit der vorliegenden Klage nimmt der Kläger den Beklagten auf Rückzahlung des Betrages in Anspruch. Das Arbeitsgericht hat der Klage entsprochen. Die Berufung blieb erfolglos.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2006 - Az. 4 Sa 1568/05

<< zurück zur Übersicht