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Personen

  • Nach dem FIFA-Spielervermittlerreglement darf die Tätigkeit eines Spielervermittlers nur von natürlichen Personen ausgeübt werden, denen vom zuständigen Verband (in Deutschland: DFB) eine entsprechende Lizenz erteilt wurde.
  • Dr. Roland Reinfeld, seit 1993 Rechtsanwalt und seit 1996 zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist seit 2006 Inhaber der Spielervermittlerlizenz des Deutschen Fussballbundes. Er war viele Jahre Partner renommierter Wirtschaftskanzleien. Seit 2009 ist er zugleich geschäftsführender Gesellschafter der auf das Arbeits- und Dienstvertragsrecht spezialisierten REINFELD.RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Kempen am Niederrhein.
  • Herr Dr. Reinfeld ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein.
  • Die REINFELD.SPORTMANAGEMENT Spielervermittlung kann in der Praxis auf ein ausgedehntes Beraternetzwerk zurückgreifen, um die bestmögliche Betreuung ihrer Auftraggeber sicher zu stellen.