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Cheftrainer eines Fußballvereins als leitender Angestellter (§§ 36, 106 Arbeitsverfassungsgesetz - ArbVG)

Einem Cheftrainer eines Fußballvereins, dem die Entscheidung über die Fortführung, die Auflösung und den Neuabschluss von Lizenzspielerverträgen zukommt und dessen Verhandlungstätigkeiten lediglich formell vom Vorstand des Fußballvereins abgesegnet werden, steht ein maßgebender Einfluss auf die Führung des Betriebs des Fußballvereins zu.

Oberlandesgericht Linz, Urteil vom 13.08.2008 - 11 Ra 44/08g

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