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Verlängerungsoption und AGB-Kontrolle (§§ 622 Abs. 6, 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 8 Ziff. 2 SpielO DFB)

Eine Optionsklausel, mit der sich ein Regionalliga-Verein einseitig die Verlängerung eines Arbeitsvertrages mit einem Vertragsspieler im Sinne des § 8 Ziffer 2 der Spielordnung des DFB vorbehält, umgeht das Verbot ungleich langer Kündigungsfristen in § 622 Abs. 6 BGB. Hieraus folgt aber in analoger Anwendung des § 89 Abs. 2 S. 2 HGB lediglich, dass auch der Spieler eine Option zur Vertragsverlängerung hat.

Eine solche einseitige Optionsklausel benachteiligt einen Spieler unangemessen in seiner Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG und ist deshalb nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.

ArbG Ulm, Urteil vom 14.11.2008 - 3 Ca 244/08

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